AT-836/2024Weihnachtsbeihilfe

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren,

Ihre Stellungnahme zu unserem Antrag auf Bewilligung einer Weihnachtsbeihilfe für Bezieher von SGBII (Bürgergeld) bzw SGBXII (Heimbewohner) stellt uns selbstverständlich nicht zufrieden. Dass seit Einführung von Hartz IV und in der Folge des Bürgergeldes gesetzlich die Gewährung der Weihnachtsbeihilfe nicht mehr vorgesehen ist, ist aus menschlicher Sicht bereits frustrieren. Aber noch frustrierender ist die Tatsache, dass es offensichtlich auf Verwaltungsebene kein Bemühen darum gibt, eine kreative Lösung für diese menschliche Tragödie gibt.

Warum halten wir als BSW im Rat der Stadt Hamm dies für eine Tragödie?

Wir halten es angesichts der Bedarfs-Aufteilung des Regelsatzes für Bürgergeldempfänger für tragisch. Denn ein Bürgergeldbezieher hat in seinem Regelsatz einen Bedarf in Höhe von 6,90 € am Tag – bzw. 45,-€ in der Woche.

47,- € stehen ihm für die Stromrechnung incl. aller Kosten für die Wohninstandhaltung zur Verfügung.

Die meisten Hilfeempfänger besitzen kein Vermögen, auf das sie bei Bedarf zurückgreifen können. Unter den Hilfeempfängern sind Menschen mit schweren körperlichen und seelischen Erkrankungen. Es sind auch alte einsame Menschen betroffen – ob sie nun im Heim oder in ihrer eigenen Wohnung wohnen. Eine Weihnachtsbeihilfe wäre ein deutliches Zeichen der Loyalität und Menschlichkeit in Zeiten der zunehmenden gesellschaftlichen Individualisierung und Ausgrenzung.

Wir möchten die Verwaltung daher auffordern, eine Möglichkeit zu erarbeiten, welche die Weihnachtszuwendung ohne eine Anrechnung auf die Bürgergeldleistung ermöglicht.