Presseerklärung

Antrag der BSW Ratsgruppe Hamm auf Weihnachtsbeihilfe für Bürgergeldempfänger abgelehnt

Dass seit Einführung von Hartz IV und in der Folge des Bürgergeldes gesetzlich die Gewährung der Weihnachtsbeihilfe für die von Armut bedrohten bzw. bereits betroffenen Menschen nicht mehr vorgesehen ist, ist aus menschlicher Sicht bereits frustrierend. Aber noch frustrierender ist die Tatsache, dass es offensichtlich auf kommunal-politischer Ebene kein Interesse dafür gibt, eine Lösung für diese menschliche Tragödie zu erarbeiten. Nur zum Verständnis: Einem Bürgergeldempfänger stehen im Regelsatz ca. 6,40 € pro Tag für Nahrung und nicht-alkoholische Getränke zur Verfügung (lt. Landeszentrale für politische Bildung).

Unser Antrag auf Bewilligung einer Weihnachtsbeihilfe in Höhe von 200 Euro für Alleinstehende und 100 Euro für jede weitere Person der Bedarfsgemeinschaft wurde in der Sitzung des Rates der Stadt Hamm am 10.12.2024 mit kalter Hand abgeschmettert. Das Hauptargument des Oberbürgermeisters war, dass jegliche städtische Geldzuwendung auf das Einkommen der Empfänger bzw. Empfängerinnen angerechnet würde und damit direkt zu einer entsprechenden Minderung des Bürgergeldes führen würde. Damit sei niemandem gedient und alles andere sei seiner Meinung nach rechtswidrig.

Das Interessante an dieser Begründung ist, dass sie nicht neu ist – weil sie “alle Jahre wieder” wiederholt wird. Wir haben daher in unserer kurzen. aber deutlichen Ansprache in der Sitzung nochmals betont, was wir fordern: Wir fordern die Verwaltung auf, nach einer menschlichen und rechtlich vertretbaren Lösung für dieses Problem zu suchen.

Es folgte die einstimmige Ablehnung unseres Antrags von SPD (sozial), Grünen (gerecht), CDU (christlich), FDP und AFD . Nur Pro Hamm stimmte unserem Antrag zu.

gez. Roland Koslowski