Masterplan Wohnen

„Der neue „Masterplan Wohnen“, den die Stadt jetzt vorgelegt hat, schafft an vielen Punkten Klarheit. Hamm hat einen angespannten Mietwohnungsmarkt und einen Leerstand von rund 1000 Wohnungen. Eine Aktivierung dieser Wohnungen kann kurzfristig für Entspannung sorgen. Und doch schaut die Kommune tatenlos zu, wie Eigentümer vorsätzlich dringend benötigten Wohnraum dem Wohnungsmarkt vorenthalten“, erklärt Roland Koslowski, BSW im Rat der Stadt Hamm, mit Blick auf die Villa Schulte an der Hesslerstraße oder auf einige Gebäude in der Hohe Straße. „Mit dem „Masterplan Wohnen“ wird die Tatenlosigkeit der Stadt auf diesem Feld leider fortgeschrieben.“

Koslowski weiter: „Ob die Stadt Hamm ein Bußgeld verhängt oder seit Jahren erfolglose Alibigespräche mit Eigentümern führt, ist letztlich sekundär. Es lohnt allerdings der Blick in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und die Landesverfassung NRW. Denn genau dort findet sich nicht nur der Grundsatz „Eigentum verpflichtet“, sondern es werden auch Möglichkeiten aufgezeigt, die Immobilie zu kommunalisieren. Der aktuelle Verkehrswert mancher der betreffenden Immobilien dürfte dabei gen Null tendieren.

Ich begrüße, dass mit dem Masterplan Wohnen nun einige Feststellungen getroffen werden, vor denen sich die Rathauskoalition lange gedrückt hat. Hamm hat einen angespannten Wohnungsmarkt und die stadtweite Quote für öffentlich geförderten Wohnungsbau ist nicht ausreichend, um der Nachfrage gerecht zu werden. Ein kommunales Baulückenkataster wird jetzt angeregt, nachdem ein entsprechender Antrag im Sommer 2021 durch die Ratsmehrheit abgelehnt wurde.

Leider weist der vorliegende Bericht gleichzeitig noch Lücken zu Fragestellungen auf, die mit Beschluss des Rates im Juni 2022 für die Erarbeitung benannt wurden (Stellungnahme 0423/22). So gibt es beispielsweise keine Antwort zur Marktmacht von Wohnungskonzernen oder zur Umsetzung von Wohnungsbau auf Flächen der BImA.“