Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Trautmann,
Der Bezirksvertreter der Grünen (Einzelvertreter) in der BV Mitte hat mit Datum vom 10.02.2026 zwei Anträge (8/26 und 9/26) eingebracht. Beide Anträge wurden von der Verwaltung akzeptiert und auf die Tagesordnung eingestellt. Das begrüßen wir ausdrücklich. Nunmehr liegt zu einem der Anträge auch eine Stellungnahme der Verwaltung vor. Wir dürfen also davon ausgehen, dass beide Anträge rechtskonform und damit auch rechtssicher sind. Auch das freut uns natürlich sehr. Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Trautmann
U. a. das BSW musste in den Kreistagen und Räten in NRW leider die Erfahrung machen, dass nach dortiger Rechtsauffassung weder Gruppen noch Einzelvertretern ein Antragsrecht zusteht, das gilt ebenso für den LWL. Die dortigen Verwaltungen verweisen bei ihren Ablehnungen stets auf geltendes Recht (Gemeindeordnung). Wir beantragen und bitten die Verwaltung daher, die rechtliche Grundlage ihrer Entscheidung zu benennen – bitte sehr zeitnah.
Hintergrund:
In allen Räten und Kreistagen steht vor der Sommerpause noch eine parlamentarische Sitzungsrunde an. Zudem hat die Rechtsauffassung der Verwaltung natürlich auch Auswirkungen auf die Ausschüsse, die Bezirksvertretungen, sowie die Einzelvertreter und die Gruppe im Rat der Stadt Hamm.
