AT-746/2024 Kommunale Steuerprüfung

Beschluss: 

Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat bis zur nächsten Ratssitzung ein Konzept zum Einsatz kommunaler Steuerprüferinnen und Steuerprüfer vorzulegen.

Ziel des Konzepts soll die Optimierung der Zusammenarbeit der Stadt mit den zuständigen Finanzämtern bei der Prüfung gewerbesteuerpflichtiger Unternehmen sein. Insbesondere geht es darum, kürzere Prüfzyklen zu erreichen. Dadurch soll vermieden werden, dass die Stadt bei in Folge von Betriebsprüfungen festgestellten Gewerbesteuernachforderungen wegen der in der Abgabenordnung auf vier Jahre begrenzten Rückwirkungsfrist Einnahmeverluste verzeichnen muss.

Begründung: 

Gewerbesteuerbetriebsprüfungen werden durch das zuständige Finanzamt durchgeführt. Die Prüfzyklen bei steuerpflichtigen Unternehmen liegen dabei bei deutlich mehr als vier Jahren. Durch die Vorgaben der Abgabenordnung kann die Stadt Gewerbesteuernachforderungen allerdings maximal rückwirkend für vier Jahre durchsetzen. Weil der Stadt so Gewerbesteuereinnahmen verloren gehen könnten, ist es angesichts der angespannten Haushaltslage geboten, den Prüfzyklus zu verkürzen.

Andere Kommunen haben hierzu das Modell „kommunale Gewerbesteuerprüfer“ umgesetzt. Die Erfahrungen in diesen Kommunen zeigen, dass sich die geschaffenen Stellen nicht nur selbst finanzieren, sondern dass ein erheblicher positiver Effekt für den Haushalt der Stadt zu erwarten ist. Außerdem leisten die geschaffenen Stellen einen spürbaren Beitrag zur Steuergerechtigkeit