Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
der Rat möge den Beschluss fassen, dass die Bezieher*innen von Bürgergeld, Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII, und den Heimbewohner*innen, die einen Barbetrag nach dem SGB erhalten, eine Weihnachtsbeihilfe in Höhe von 200 Euro für Alleinstehende und 100 Euro für jede weitere Person der Bedarfsgemeinschaft erhalten sollen. Die Verwaltung möge hierfür eine rechtliche Konstruktion erarbeiten, die sicherstellt, dass die Weihnachtsbeihilfe bei den jeweiligen Leistungsempfängern anrechnungsfrei ankommt. Dafür können die bereits in anderen Kommunen praktizierten Lösungen als Vorbild dienen.
Begründung:
Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII und Barbetrag für Heimbewohner*innen nach dem SGB sind knapp bemessen. Mittel für ein besonderes Weihnachtsessen, ein schönes Geschenk für die Kinder oder einen Weihnachtsbaum sind nicht vorgesehen und können aus der gezahlten Leistung auch nicht „erspart“ werden. Selbstverständlich kann die kaltherzige Bundesgesetzgebung, die umgangssprachlich als “Hartz IV” bekannt geworden ist und mittlerweile mit kleinsten Korrekturen als „Bürgergeld“ deklariert wurde, lokal nicht vollkommen abgefedert werden. Doch wäre es zumindest zu Weihnachten ein wichtiges Signal, dass wir als Rat der Stadt Hamm darüber nicht hinwegsehen.
Mit freundlichen Grüßen